Allgemeine Geschäftsbedingungen
Private
1. Allgemeines, Geltungsbereich, Inkrafttreten
1.1 Die Rechtsbeziehung zwischen nicht unternehmerisch tätigen Personen („Kunden“) und Fontana Sportveranstaltungs GmbH („Fontana“) richtet sich nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB").
1.2 Rechtlich gelten, soweit dieser Vertrag keine Regelungen enthält, ausschließlich die Bestimmungen des ABGB und des KSchG.
1.3 Die AGB in der Fassung vom 11/2024 gelten für Verträge, die ab dem 01.12.2024 neu abgeschlossen werden, sowie für bestehende Verträge, die nicht gemäß Punkt 8.1. vom Kunden aufgekündigt werden.
2. Abschluss des Nutzungsvertrages
2.1 Der Vertrag zwischen dem Kunden und Fontana („Vertrag“) über die Nutzung der Fontana Anlagen, kommt erst mit der Unterschrift durch Fontana, sowie der Bezahlung der Entgelte (Punkt 4.) für das erste Jahr an Fontana zustande.
3. Umfang der Nutzung
3.1 Der Kunde ist zur Nutzung der Anlagen nach Maßgabe dieser AGB sowie der jeweiligen aktuellen Ordnungen und Richtlinien (lt. Aushang) berechtigt. Er ist verpflichtet, diese Ordnungen und Richtlinien in der jeweils gültigen Fassung laut Aushang am Schwarzen Brett einzuhalten. Die Nutzung des Golfplatzes ist darüber hinaus nur nach Maßgabe der Offiziellen Golfregeln, den R&A Rules of Golf in der jeweils geltenden Fassung und den Platzregeln des GC Fontana zulässig. Der Kunde hat sich diszipliniert zu verhalten und soll jederzeit Höflichkeit und Sportgeist erkennen lassen.
3.2 Der Kunde hat keinen Anspruch auf Mindestnutzung der Anlagen. Einschränkungen der Nutzbarkeit der Anlagen führen zu keiner Refundierung des entrichteten Entgelts.
3.3 Fontana legt fest, ob der Fontana Golfplatz bespielbar und/oder die sonstigen Anlagen benutzbar sind.
3.4 Der Kunde hat während seines Aufenthalts am Fontana Golfplatz seine digitale Golf ID Karte bereitzuhalten und diese auf Aufforderung den Mitarbeitern von Fontana vorzuzeigen.
3.5 Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche durch ihn verursachte Schäden zu ersetzen, insbesondere auch Schäden an den Anlagen und/oder von dritten Personen.
4. Entgelt
4.1 Die Höhe der Jahresgebühr, sowie der Einschreibegebühr (gemeinsam „Entgelte“) ist in der Entgeltliste, welche dem Kunden vor Abschluss des Vertrages übergeben wurde, festgelegt. Die aktuell gültige Entgeltliste ist öffentlich zugänglich im Clubhaus ausgehängt und wirksam.
4.2 Die Jahresgebühr, lt. jeweils aktueller Entgeltliste, ist im Vorhinein für das folgende Kalenderjahr nach Vorschreibung zu bezahlen.
4.3 Einschreibe- und Jahresgebühr sind bei Fälligkeit zu entrichten und werden auch bei vorzeitiger Vertragsauflösung weder aliquotiert, noch refundiert.
4.4 Entgelte sind spesen- und abzugsfrei an Fontana zu bezahlen.
4.5. Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. sowie bei verschuldetem Zahlungsverzug Mahnspesen in Höhe von EUR 30,-- als vereinbart.
5. Vertragsdauer, Beendigung
5.1 Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Jeder Vertragspartner kann den Vertrag zum 31.12. eines jeden Jahres ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist schriftlich kündigen. Das Kündigungsschreiben kann per Post, per E-Mail oder persönlich erfolgen.
5.2 Darüber hinaus kann jeder Vertragspartner den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung kündigen.
Ein wichtiger Grund, der Fontana zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde oder ein vom Kunden namhaft gemachter Spielberechtigter
(i) mit seiner Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung und Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen im Rückstand ist.
(ii) die Ordnungen und/oder Richtlinien (Punkt 3.1), die Golfregeln samt Etikette und Sicherheitsregeln schwerwiegend verletzt,
(iii) die Anlage(n) trotz Mahnung auf eine nachteilige Art und Weise benützt,
(iv) über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die Eröffnung des derartigen Verfahrens mangels Kostendeckung abgewiesen wird,
(v) die Anlage(n) entgegen Punkt 6.3. oder 6.4. benützt.
5.3 Der Kunde hat im Fall einer Kündigung (Punkte 5.1 und 5.2 und 8.1, es sei denn der Kunde kündigt gemäß Punkt 5.2. aus einem wichtigen Grund, der Fontana zuzurechnen ist) keinen Anspruch auf Rückerstattung von geleisteten Entgelten gemäß Punkt 4.
6. Ruhendstellung der Mitgliedschaft
6.1 Der Kunde ist berechtigt, seine Mitgliedschaft für einen Zeitraum von höchstens drei Jahren aus folgenden Gründen ruhend zu stellen:
- Bei Verhinderung der Nutzung der Anlagen infolge schwerwiegender gesundheitlicher Probleme der benannten Person, nachgewiesen durch ein fachärztliches Zeugnis.
- Bei berufs- oder ausbildungsbedingter Abwesenheit der benannten Person verbunden mit einer (temporären) Wohnsitzverlegung an einen fernen (ausländischen) Standort. Eine häufige berufsbedingte Abwesenheit ist nicht ausreichend.
6.2 Bei Ruhendstellung ist der Kunde zur Zahlung des Ruhebeitrags gemäß jeweils aktueller Entgeltliste verpflichtet. Die Ruhendmeldung muss Fontana vor Beginn eines neuen Kalenderjahres schriftlich mitgeteilt werden und kann nur zum Beginn eines Kalenderjahres erklärt werden. Mit dem Ruhen der Mitgliedschaft verzichtet der Kunde für sich auf die Möglichkeit, an handicapwirksamen Turnieren teilzunehmen. Die Ruhendstellung entbindet den Kunden jedoch nicht von der Verpflichtung zur Bezahlung des ÖGV- und Clubbeitrages an Fontana.
6.3 Bei Ruhendstellung ist der Kunde bzw. der/die von ihm namhaft gemachte(n) Spielberechtigte(n) lediglich berechtigt, die Übungsanlagen (Driving Range, Chipping- und Puttinggreen) zu benützen. Weiters ist der Kunde berechtigt, 3x im Jahr die Golfanlage Fontana zu benützen. Eine Anmeldung im Sekretariat ist ausnahmslos erforderlich. Bei Benützung der Anlage ohne Registrierung im Sekretariat ist Fontana zur sofortigen Kündigung des Vertrages berechtigt (Punkt 5.2.).
6.4 Eine Benützung der Fitness- und Wellnessanlagen ist bei Ruhendstellung nur bei Abschluss einer Fitnessberechtigung oder tageweise bei Bezahlung des Tagestarifes gestattet. Bei vereinbarungswidriger Benützung der Fitness- und Wellnessanlagen ist Fontana zur sofortigen Kündigung des Vertrages berechtigt (Punkt 5.2.).
7. Gewährleistung und Haftung
Die Haftung von Fontana für Ansprüche, gleich welcher Art auch immer, wie insbesondere auch für indirekte Schäden, Folgeschäden wird - soweit gesetzlich zulässig - einvernehmlich ausdrücklich ausgeschlossen. Fontana haftet daher nur für von Fontana grob schuldhaft oder vorsätzlich herbeigeführte Schäden sowie von Fontana verschuldete Personenschäden.
Die Benützung der Anlagen durch den Kunden erfolgt auf Gefahr und Risiko desselben.
8. Änderung der AGB
8.1 Fontana ist zur Änderung der AGB nach Abschluss des Vertrages berechtigt. Die Änderungen der AGB werden dem Kunden auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papier) bekanntgegeben. Falls der Kunde mit der Änderung der AGB nicht einverstanden ist, hat er das Recht, binnen vier Wochen ab Bekanntgabe der Änderungen den Vertrag unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum jeweils Monatsletzten zu kündigen.
8.2 Kündigt der Kunde den Vertrag nicht, gelten die neuen AGB nach Ablauf eines Monats nach Verständigung über die Änderung der AGB auch für den Kunden. Fontana wird den Kunden mit dieser Verständigung bei Beginn dieser Kündigungsfrist auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.
9. Anwendbares Recht, salvatorische Klausel
9.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen.
9.2 Sollten einzelne Bestimmungen der AGB nichtig, undurchsetzbar und/oder ungültig sein oder werden, so hat dies nicht die Nichtigkeit, Undurchsetzbarkeit und/oder Ungültigkeit der gesamten AGB zur Folge. Anstelle der nichtigen, undurchsetzbaren und/oder ungültigen Bestimmung(en) gilt eine solche Regelung als vereinbart, die der mit der nichtigen, undurchsetzbaren und/oder ungültigen Regelung verfolgten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.
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1. Allgemeines, Geltungsbereich, Inkrafttreten
1.1 Die Rechtsbeziehung zwischen unternehmerisch tätigen Personen iSd § 1 Abs 2 KSchG („Kunden“) und Fontana Sportveranstaltungs GmbH („Fontana“) richtet sich nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB"). Diese AGB gelten auch für die von den Kunden benannten und von Fontana zugelassenen Personen („Spielberechtigte“).
1.2 Rechtlich gelten, soweit dieser Vertrag keine Regelungen enthält, ausschließlich die Bestimmungen des ABGB und des UGB.
1.3 Diese AGB in der Fassung vom 11/2024 gelten für Verträge, die ab dem 01.12.2024 neu abgeschlossen werden, sowie für bestehende Verträge, die nicht gemäß Punkt 8.1. vom Kunden aufgekündigt werden.
2. Abschluss des Nutzungsvertrages
2.1 Der Vertrag zwischen dem Kunden und Fontana („Vertrag“) über die Nutzung der Fontana Anlagen, kommt erst mit der Unterschrift durch Fontana sowie der Bezahlung der Entgelte (Punkt 4) für das erste Jahr an Fontana zustande.
2.2 Sobald der Antrag des Kunden angenommen wurde, darf dieser Werber für Spielberechtigungen namhaft machen. Fontana kann die von Kunden genannten Werber ohne Angabe von Gründen ablehnen.
2.3 Die gewerbliche, insbesondere entgeltliche Verwertung von Spielberechtigungen in Form von Gastkarten ist ausnahmslos untersagt.
3. Umfang der Nutzung
3.1 Der Spielberechtigte ist zur Nutzung der Anlagen nach Maßgabe dieser AGB sowie der jeweiligen Ordnungen und Richtlinien (lt. Aushang) berechtigt. Er ist verpflichtet, diese Ordnungen und Richtlinien in der jeweils gültigen Fassung laut Aushang am Schwarzen Brett einzuhalten. Die Nutzung des Golfplatzes ist darüber hinaus nur nach Maßgabe der Offiziellen Golfregeln, den R&A Rules of Golf in der jeweils geltenden Fassung und den Platzregeln des GC Fontana zulässig. Der/die namhaft gemachten Spielberechtigte(n) haben die Etikette einzuhalten und stets Rücksicht auf andere Spieler und Mitarbeiter zu nehmen. Sie sollten sich diszipliniert verhalten und jederzeit Höflichkeit und Sportsgeist erkennen lassen. Jeder Spielberechtigte ist strikt zur Einhaltung der einschlägigen Sicherheitsregeln verpflichtet.
3.2 Weder der Kunde, noch der/die vom Kunden namhaft gemachte(n) Spielberechtigte(n) hat/haben Anspruch auf Mindestnutzung der Anlagen. Einschränkungen der Nutzbarkeit der Anlagen führen zu keiner Refundierung des entrichteten Entgelts.
3.3 Fontana legt fest, ob der Fontana Golfplatz bespielbar und/oder die sonstigen Anlagen benutzbar sind.
3.4 Der Spielberechtigte hat während seines Aufenthalts am Fontana Golfplatz seine digitale Golf ID Karte bereitzuhalten und diese auf Aufforderung den Mitarbeitern von Fontana vorzuzeigen.
3.5 Der Kunde ist berechtigt, an von ihm im Vorhinein bekanntgegebene Personen Gastkarten zu vergeben. Diese Gastkarte kann pro Tag höchstens 1x vergeben werden und berechtigt die bekanntgegebene Person, die Anlagen wie ein Mitglied zu benützen. Die bekanntgegebene Person hat über eine aufrechte Golfclubmitgliedschaft sowie über ein Handicap von 54 oder geringer zu verfügen. Der Kunde kann zu Jahresbeginn jedoch alternativ festlegen, diese Gastkarte als Kontingent mit 60 Runden pro Jahr zu nutzen. Das Kontingent kann täglich von verschiedenen Spielern in Anspruch genommen werden. Eine Runde entspricht einem 18-Loch-Greenfee. Nicht gespielte Runden werden nicht ins Folgejahr übertragen. Die Spieler dieser Runden müssen ebenfalls über eine aufrechte Golfclubmitgliedschaft sowie über ein Handicap von 54 oder geringer zu verfügen.
3.6 Der Kunde ist 1x pro Kalenderjahr berechtigt, die Spielberechtigung für von ihm benannte Personen von einer auf eine andere benannte Person zu übertragen. Allenfalls bei dieser Übertragung anfallende Kosten bei ÖGV und Club (z.B. Mitgliedsbetrag) für die neu benannte Person hat der Kunde zu tragen. Fontana kann diese Person ohne Angabe von Gründen ablehnen. Ab Zulassung durch Fontana tritt dieser Spielberechtigte an die Stelle des ursprünglichen Spielberechtigten.
4. Entgelt
4.1 Die Höhe der Jahresgebühr, sowie der Einschreibegebühr (gemeinsam „Entgelte“) ist in der Entgeltliste, welche dem Kunden vor Abschluss des Vertrages übergeben wurde, festgelegt. Die aktuell gültige Entgeltliste ist öffentlich zugänglich im Clubhaus ausgehängt und wirksam.
4.2 Die Jahresgebühr, lt. jeweils aktueller Entgeltliste, ist im Vorhinein für das folgende Kalenderjahr nach Vorschreibung zu bezahlen.
4.3 Einschreibe- und Jahresgebühr sind bei Fälligkeit zu entrichten und werden auch bei vorzeitiger Vertragsauflösung weder aliquotiert, noch refundiert.
4.4 Entgelte sind spesen- und abzugsfrei an Fontana zu bezahlen.
4.5. Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen gemäß § 456 UGB sowie eine Entschädigung für etwaige Betreibungskosten in Höhe von EUR 40,-- gemäß § 458 UGB als vereinbart.
5. Vertragsdauer, Beendigung
5.1 Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Jeder Vertragspartner kann den Vertrag zum 31.12. eines jeden Jahres ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist schriftlich kündigen. Das Kündigungsschreiben hat per Einschreiben oder per E-Mail zu erfolgen.
5.2 Darüber hinaus kann jeder Vertragspartner den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung kündigen.
Ein wichtiger Grund, der Fontana zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde oder ein vom Kunden namhaft gemachter Spielberechtigter
(i) mit seiner Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung und Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen im Rückstand ist,
(ii) die Ordnungen und/oder Richtlinien (Punkt 3.1.), die Golfregeln samt Etikette und Sicherheitsregeln schwerwiegend verletzt,
(iii) die Anlage(n) trotz Mahnung auf eine nachteilige Art und Weise benützt,
(iv) über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die Eröffnung des derartigen Verfahrens mangels Kostendeckung abgewiesen wird,
(v) die Anlage(n) entgegen Punkt 6.3. oder 6.4. benützt.
5.3 Der Kunde hat im Fall einer Kündigung (Punkte 5.1 und 5.2 und 8.1, es sei denn der Kunde kündigt gemäß Punkt 5.2 aus einem wichtigen Grund, der Fontana zuzurechnen ist) keinen Anspruch auf Rückerstattung von geleisteten Entgelten.
6. Ruhendstellung der Mitgliedschaft
6.1 Der Kunde ist berechtigt, seine Mitgliedschaft für einen Zeitraum von höchstens drei Jahren aus folgenden Gründen ruhend zu stellen:
Für benannte Personen gilt:
- Bei Verhinderung der Nutzung der Anlagen infolge schwerwiegender gesundheitlicher Probleme der benannten Person, nachgewiesen durch ein fachärztliches Zeugnis.
- Bei berufs- oder ausbildungsbedingter Abwesenheit der benannten Person verbunden mit einer (temporären) Wohnsitzverlegung an einen fernen (ausländischen) Standort. Eine häufige berufsbedingte Abwesenheit ist nicht ausreichend.
Für Gastkarten gilt:
Bei schwerwiegenden und nachzuweisenden wirtschaftlichen Gründen sowie Verlegung des Firmensitzes an einen fernen, insbesondere ausländischen Standort
6.2 Bei Ruhendstellung ist der Kunde zur Zahlung des Ruhebeitrags gemäß jeweils aktueller Entgeltliste verpflichtet. Die Ruhendmeldung muss Fontana vor Beginn eines neuen Kalenderjahres schriftlich mitgeteilt werden und kann nur zum Beginn eines Kalenderjahres erklärt werden. Mit dem Ruhen der Mitgliedschaft verzichtet der Kunde für sich und die von ihm namhaft gemachten Spielberechtigten auf die Möglichkeit, an handicapwirksamen Turnieren teilzunehmen. Die Ruhendstellung entbindet den Kunden jedoch nicht von der Verpflichtung zur Bezahlung des ÖGV- und Clubbeitrages an Fontana.
6.3 Bei Ruhendstellung ist der Kunde bzw. der/die von ihm namhaft gemachte(n) Spielberechtigte(n) lediglich berechtigt, die Übungsanlagen (Driving Range, Chipping- und Puttinggreen) zu benützen. Weiters ist der Kunde berechtigt, 3x im Jahr die Golfanlage Fontana zu benützen. Eine Anmeldung im Sekretariat ist ausnahmslos erforderlich. Bei Benützung der Anlage ohne Registrierung im Sekretariat ist Fontana zur sofortigen Kündigung des Vertrages berechtigt (Punkt 5.2.).
6.4 Eine Benützung der Fitness- und Wellnessanlagen ist bei Ruhendstellung nur bei Abschluss einer Fitnessberechtigung bzw. tageweise bei Bezahlung des Tagestarifes gestattet. Bei vereinbarungswidriger Benützung der Fitness- und Wellnessanlagen ist Fontana zur sofortigen Kündigung des Vertrages berechtigt (Punkt 5.2.).
7. Gewährleistung und Haftung
7.1 Die Haftung von Fontana für Ansprüche, gleich welcher Art auch immer, wie insbesondere auch für indirekte Schäden, Folgeschäden wird - soweit gesetzlich zulässig - einvernehmlich ausdrücklich ausgeschlossen. Fontana haftet daher nur für von Fontana krass grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführte Schäden.
7.2 Soweit die Haftung von Fontana gemäß den gesetzlichen Bestimmungen oder nach Maßgabe der AGB nicht ausgeschlossen ist, ist die Haftung von Fontana mit insgesamt EUR 2.000 (Euro zweitausend) der Höhe nach beschränkt.
8. Änderung der AGB
Fontana ist zur Änderung der AGB nach Abschluss des Vertrages berechtigt. Die Änderungen der AGB werden dem Kunden auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papier) bekanntgegeben. Falls der Kunde mit der Änderung der AGB nicht einverstanden ist, hat er das Recht, binnen vier Wochen ab Bekanntgabe der Änderungen den Vertrag unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum jeweils Monatsletzten zu kündigen. Kündigt der Kunde den Vertrag nicht, gelten die neuen AGB nach Ablauf eines Monats nach Verständigung über die Änderung der AGB auch für den Kunden.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand, salvatorische Klausel
9.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der der Kollisionsnormen.
9.2 Sollten einzelne Bestimmungen der AGB nichtig, undurchsetzbar und/oder ungültig sein oder werden, so hat dies nicht die Nichtigkeit, Undurchsetzbarkeit und/oder Ungültigkeit der gesamten AGB zur Folge. Anstelle der nichtigen, undurchsetzbaren und/oder ungültigen Bestimmung(en) gilt eine solche Regelung als vereinbart, die der mit der nichtigen, undurchsetzbaren und/oder ungültigen Regelung verfolgten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.
9.3 Als ausschließlicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag über die Nutzung der Anlagen von Fontana und/oder aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB wird das sachlich zuständige Gericht für Wien Innere Stadt vereinbart..

